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Sonntag, 20. Mai 2012 |
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Ich bin Fachanwalt für Strafrecht und Spezialist für Verkehrsstrafrecht. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Strafverteidiger ist das Verkehrsstrafrecht. Hierzu zählen unter anderem die folgende Delikte:
Vielen Autofahrern ist gar nicht bewußt, daß die Fahrerlaubnis auch bei bei einer Verkehrsunfallflucht bereits vor einem Gerichtsverfahren vorläufig entzogen werden kann. Der Schrecken ist dann groß, wenn dann in manchen Fällen die Polizei mit einem richterlichen Beschluß (§111a StPO) über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis vor der Tür steht und die Herausgabe des Führerscheins verlangt. Eine möglichst frühzeitige, koordinierte und kompetente Verteidigung ist im Hinblick auf die Konsequenzen, die drohen können, nicht nur nötig, sondern unerläßlich. Oft ist schnelles und konsequentes Handeln erforderlich, um Ihre Rechte effektiv wahren zu können. Meine Korrespondenzsprachen sind Englisch und Französisch. Für weitere Sprachen stehen Übersetzer zur Verfügung. We do speak english! Haben Sie Fragen? Dann rufen Sie mich unverbindlich an. |
Marc von Harten |
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